Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 15.11.2025

 

1. Geltungsbereich, Vertragspartner

  • Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der Bodenwerk Bauoberflächen Beschichtungen  UG (haftungsbeschränkt) Ritterstrasse 55A / 42659 Solingen. (nachfolgend „Anbieter“), gegenüber Verbraucher/innen (§ 13 BGB) und Unternehmer/innen (§ 14 BGB).
  • Abweichende AGB der Auftraggeber/innen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

2. Leistungsprofil und Abgrenzung

  • Der Anbieter erbringt künstlerisch‑gestalterische Leistungen an Innenraumoberflächen (u. a. Farb‑/Materialkonzepte, dekorative Wand‑ und Oberflächentechniken, Tapeten/Textil‑Wände, Boden‑Design, Raumausstattung/Sicht‑ und Sonnenschutz) einschließlich Planung, Bemusterung und Koordination.
  • Zudem künstlerisch‑gestalterische Leistungen an Außen Fassaden (u. a. Farb‑/Materialkonzepte, dekorative Wand‑ und Oberflächentechniken.
  • Der Anbieter ist kein HwO‑pflichtiger Handwerksbetrieb. Zulassungspflichtige, technisch normgebundene Arbeiten (z. B. Abdichtungen, brandschutzwirksame Beschichtungen, Estrich‑/Unterbodentechnik, elektrische/steuerungstechnische Arbeiten) führt der Anbieter nicht selbst aus. Soweit erforderlich, werden hierfür eingetragene Partner‑Meisterbetriebe beauftragt und die Leistungen transparent separat ausgewiesen. 

3. Vertragsschluss, Schriftform

  • Angebote des Anbieters sind 30 Kalendertage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
  • Der Vertrag kommt erst durch Annahme des Angebots in Textform nach Gegenzeichnung einer AB (Auftragsbestätigung) zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

4. Mitwirkungspflichten der Auftraggeber/innen

  • Ein ungehinderter Zugang zu den Räumen, Flächen, Fassaden und ähnlichem muss bauseits gewährleistet werden.  Kostenneutral bereitzustellen sind: Strom/Licht, Schutz vor Staub/Zugluft. Die vom Auftraggeber benannten Ansprechpartner/innen sollten bei Rückfragen während der Ausführung erreichbar sein.
  • Untergründe müssen tragfähig, sauber, trocken und frei von Trennmitteln sein; bauseits/Partnerseitig sind erforderliche Nachweise (z. B. Ebenheit, Restfeuchte, Brandschutz) zu erbringen.
  • Raumklima während Ausführung/Trocknung: 18–23 °C, 40–65 % r. F., zugfrei. Abweichungen sind dem Anbieter mitzuteilen.
  • Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender Mitwirkung, unzutreffender Angaben oder unvorhergesehener Randbedingungen werden als Zusatzleistungen vergütet.

5. Planung, Bemusterung, Freigaben

  • Der Anbieter erstellt auf Basis der Bestandsaufnahme (Fotos, Maße, Licht, Nutzung) ein Farb‑/Materialkonzept mit RAL/NCS‑Festlegung, Glanzgraden und Haptik/Struktur.
  • Bemusterung erfolgt über Musterplatten oder Musterflächen. Die freigezeichnete Musterfläche (Farbton, Struktur, Wolkigkeit, Produkt/Charge) ist verbindliche Referenz für die Ausführung.
  • Ohne Freigabe ruhen terminliche Verpflichtungen.

6. Ausführung, Qualitätsparameter und Abnahme

  • Systemaufbauten (Grundierung, Spachtel/Technik, Finish/Versiegelung) werden passend zum freigegebenen Konzept und den Herstellerangaben ausgeführt.
  • Technisch-normative Vorleistungen (z. B. Q‑Spachtelqualitäten, Untergrundsanierung, Abdichtung) erbringt der/die beauftragte Partnerbetrieb(e) bzw. die Bauherrschaft.
  • Abnahme erfolgt gemeinsam. Prüfbedingungen: Betrachtungsabstand 1–1,6 m bei diffuser Beleuchtung; Bewertung unter streifendem Licht ist ausgeschlossen.
  • Geringfügige, bei normaler Betrachtung nicht ins Gewicht fallende Erscheinungen gelten nicht als Mangel (z. B. technisch bedingte, minimale Nahtsichtbarkeit bei Tapeten, geringfügige Wolkigkeit bei handwerklichen Techniken im Rahmen der Musterfreigabe).
  • Wird keine Abnahme verlangt, gilt das Werk 12 Werktage nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel gerügt wurden.

7. Termine, Fristen, Höhere Gewalt

  • Ausführungsfristen verstehen sich vorbehaltlich rechtzeitiger Freigaben, Zugänge, Lieferungen und bauseitiger Voraussetzungen.
  • Ereignisse höherer Gewalt oder vergleichbare, vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände (z. B. Lieferengpässe, Krankheit, behördliche Auflagen) verschieben Termine um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

8. Vergütung, Aufmaß, Zusatzleistungen

  • Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich Bruttopreise genannt sind.
  • Abrechnung erfolgt nach Aufmaß der ausgeführten Flächen/Längen bzw. gemäß vereinbartem Festpreis.
  • Zusatzleistungen: Arbeiten, die im Angebot nicht enthalten sind (z. B. unvorhergesehene Untergrundsanierungen, zusätzliche Muster, Terminverschiebungen auf Wunsch der Auftraggeber:innen), werden nach vorheriger Anzeige und Freigabe zu den im Angebot genannten Stundensätzen/Einheitspreisen vergütet.

9. Zahlungsbedingungen, Verzug

  • Soweit nicht anders vereinbart: 40 % Anzahlung bei Auftrag, 50 % nach Beginn der Ausführung, 10 % nach Abnahme. Bei Aufträgen < 2.000 € netto: 60 % Anzahlung, Rest nach Abnahme.
  • Rechnungen sind binnen 7 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; Mahnkosten können pauschal mit 5,00 € je Mahnung berechnet werden.

10. Eigentumsvorbehalt

  • Gelieferte Materialien/Objekte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters. An Entwürfen, Mustern und Visualisierungen verbleiben alle Rechte bis zur vollständigen Vergütung.

11. Urheber‑ und Nutzungsrechte

  • Entwürfe, Farb‑/Materialkonzepte, Grafiken, Fotos, Musterflächen und künstlerische Techniken sind urheberrechtlich geschützt.
  • Mit vollständiger Vergütung erhält die Auftraggeberseite ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht am konkret ausgestalteten Objekt/Ort. Reproduktionen, Verlagerungen oder Erweiterungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Anbieters.
  • Der Anbieter darf die Arbeitsergebnisse (inkl. Fotos) zu Referenz‑ und Dokumentationszwecken verwenden, sofern dem keine berechtigten Geheimhaltungs‑ oder Persönlichkeitsrechte entgegenstehen. Ein Widerspruch ist vor Projektstart möglich.

12. Gewährleistung

  • Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte des Werkvertragsrechts.
  • Bei Unternehmergeschäften beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate ab Abnahme, ausgenommen grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz, arglistiges Verschweigen oder Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  • Keine Gewährleistung besteht für:
    • Abweichungen, die aus nicht eingehaltenen Klimabedingungen, Fremdeinwirkungen, unsachgemäßer Reinigung/Pflege oder bauseitigen/normativen Mängeln resultieren,
    • Veränderungen, die materialspezifisch sind (z. B. Patina, leichte Farbtonalterungen unter UV‑Einfluss) und bei Bemusterung/Produktdatenblättern erkennbar waren,
    • Leistungen von Partnerbetrieben, für die deren eigene Gewährleistung gilt.

13. Haftung

  • Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  • Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden.
  • Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern nicht zwingendes Recht entgegensteht.
  • Für Leistungen von Partnerbetrieben haftet der jeweilige Partnerbetrieb selbstständig; der Anbieter bleibt für eigene Koordinationsleistungen verantwortlich.

14. Einsatz von Partnerbetrieben/Subunternehmern

  • Der Anbieter ist berechtigt, geeignete Partnerbetriebe/Subunternehmer mit Teilleistungen zu beauftragen. Diese werden vertraglich auf Fachkunde, Geheimhaltung und Haftpflichtversicherung verpflichtet.
  • Die Beauftragung erfolgt transparent; Abrechnung entweder separat durch den Partnerbetrieb oder über den Anbieter, wie im Angebot ausgewiesen.

15. Widerrufsrecht für Verbraucher/innen bei Fernabsatzverträgen

  • Verbraucher/innen haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss.
  • Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Anbieter die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem die Verbraucher/innen ausdrücklich zugestimmt und ihre Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt haben.
  • Bei individuell gefertigten Waren/Maßanfertigungen besteht kein Widerrufsrecht, wenn diese nicht vorgefertigt sind und eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten wurden.
  • Eine gesonderte Widerrufsbelehrung mit Muster‑Widerrufsformular stellt der Anbieter in Textform zur Verfügung.

16. Datenschutz

  • Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Details ergeben sich aus der auf der Website abrufbaren Datenschutzerklärung.

17. Vertraulichkeit

  • Geschäfts‑, Objekt‑ und Preisinformationen, die nicht offenkundig sind, werden vertraulich behandelt. Dies gilt auch für Partnerbetriebe.

18. Schlussbestimmungen

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.
  • Sofern die Auftraggeberseite Kaufmann ist, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters; zwingende Verbraucherschutz‑Gerichtsstände bleiben unberührt.
  • Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung; im Übrigen ist die Bestimmung so auszulegen, dass ihr wirtschaftlicher Zweck möglichst erreicht wird.
  • Die Vertragssprache ist Deutsch.

Anlagen/Optionale Bestandteile

  • Leistungsbeschreibung/Technikblatt je Projekt (Systemaufbau, Produkte/Chargen, Pflegehinweise, Abnahmeparameter)
  • Preis‑ und Stundensatzliste
  • Widerrufsbelehrung inkl. Muster‑Widerrufsformular
  • Datenschutzinformation

Jenseits des Gewöhnlichen 

für Wand und Boden

Hier beginnt unsere Reise – nicht im Katalog, sondern auf Ihren Oberflächen. Wir gestalten Wände, Decken und Böden, die Atmosphäre schaffen: mit hochwertigen, gestalterischen Malerarbeiten, kreativen Farb- und Materialkonzepten sowie modernen Bodenbelägen. Von der ersten Idee über Bemusterung und Planung bis zur präzisen Ausführung – alles aus einer Hand, mit Premium‑Materialien und viel Liebe zum Detail.