Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 25.02.2026

Farbwerk Wand & Boden©eine Marke der Bodenwerk Bauoberflächen Beschichtungen UG (haftungsbeschränkt).

 

  • A) AGB FÜR GEWERBEKUNDEN (VOB/B)

    Bodenwerk Bauoberflächen Beschichtungen UG (haftungsbeschränkt)
    Ritterstraße 55A, 42659 Solingen
    (nachfolgend „Auftragnehmer“)

 

 

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Für sämtliche Bauleistungen gilt die VOB/B in der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung als vereinbart.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsgrundlage

Vertragsbestandteile sind in folgender Reihenfolge:

  1. Angebot / Leistungsverzeichnis

  2. Auftragsbestätigung

  3. Diese AGB

  4. VOB/B

  5. einschlägige DIN-Normen und technische Regelwerke

3. Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt insbesondere:

  • Bodenbeschichtungen (Epoxidharz, PU, PMMA etc.)

  • Industrieböden

  • Parkhausbeschichtungen

  • Untergrundvorbereitung (Schleifen, Fräsen, Kugelstrahlen)

  • Maler- und Beschichtungsarbeiten im Innen- und Außenbereich

  • Fassadenbeschichtungen

  • Markierungsarbeiten

Nicht Bestandteil sind statische, abdichtungstechnische oder brandschutzrechtlich zulassungspflichtige Leistungen, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

4. Ausführung

Die Ausführung erfolgt gemäß:

  • anerkannten Regeln der Technik

  • Herstellerrichtlinien

  • einschlägigen DIN-Normen

Untergründe müssen:

  • tragfähig

  • trocken

  • frei von haftungsmindernden Stoffen

sein.

Restfeuchte, Haftzugwerte oder Ebenheitsanforderungen sind vom Auftraggeber nachzuweisen, sofern nicht ausdrücklich beauftragt.

5. Termine und Fristen

Ausführungsfristen gelten vorbehaltlich:

  • rechtzeitiger Freigaben

  • gesicherter Baustellenzugänglichkeit

  • geeigneter klimatischer Bedingungen

  • rechtzeitiger Vorleistungen anderer Gewerke

Behinderungen sind gemäß § 6 VOB/B anzuzeigen.

6. Vergütung

Abrechnung erfolgt:

  • nach Aufmaß

  • oder gemäß vereinbartem Pauschalpreis

Einheitspreise gelten für die im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Mengen.

Mehr- oder Minderleistungen werden nach § 2 VOB/B abgerechnet.

7. Zusatz- und Nachtragsleistungen

Nicht im Vertrag enthaltene Leistungen sind gesondert zu vergüten.

Nachträge bedürfen der schriftlichen Beauftragung.

8. Abnahme

Die Abnahme erfolgt gemäß § 12 VOB/B.

Wird keine Abnahme verlangt, gilt die Leistung 12 Werktage nach schriftlicher Fertigstellungsanzeige als abgenommen.

Bewertung erfolgt bei üblichem Betrachtungsabstand und diffusem Licht.

9. Gewährleistung

Es gelten die Gewährleistungsfristen gemäß § 13 VOB/B.

Für Beschichtungsarbeiten beträgt die Verjährungsfrist 4 Jahre, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Keine Gewährleistung besteht für Schäden durch:

  • nicht eingehaltene Klimabedingungen

  • Fremdeinwirkungen

  • unsachgemäße Nutzung

  • chemische Überlastung außerhalb der Spezifikation

10. Einsatz von Subunternehmern / Meisterbetrieben (VOB)

Der Auftragnehmer ist gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen geeignete und qualifizierte Nachunternehmer bzw. in die Handwerksrolle eingetragene Meisterbetriebe einzusetzen.

Die Ausführung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Auftragnehmers. Vertragspartner des Auftraggebers bleibt ausschließlich der Auftragnehmer.

Die Abrechnung sämtlicher Leistungen – einschließlich der durch Nachunternehmer erbrachten Teilleistungen – erfolgt über den Auftragnehmer.

Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für die vertragsgemäße Ausführung der Leistungen gemäß den Bestimmungen der VOB/B wie für eigene Leistungen.

Ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Nachunternehmer wird nicht begründet.

11. Haftung

Der Auftragnehmer haftet:

  • unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

  • bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

Die Haftung ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

12. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Solingen.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 


B) AGB FÜR PRIVATKUNDEN (BGB – Werkvertragsrecht)

Bodenwerk Bauoberflächen Beschichtungen UG (haftungsbeschränkt)
Ritterstraße 55A, 42659 Solingen
(nachfolgend „Unternehmer“)

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

Vertragsgrundlage ist das Werkvertragsrecht gemäß §§ 631 ff. BGB.

Die VOB/B wird nicht Vertragsbestandteil.

2. Vertragsabschluss

Angebote sind 30 Tage gültig.

Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

3. Leistungsumfang

Der Unternehmer erbringt insbesondere:

  • Bodenbeschichtungen (Epoxid, PU etc.)

  • Designböden

  • Parkhaus- und Garagenbeschichtungen

  • Untergrundvorbereitung

  • Malerarbeiten innen und außen

  • Fassadenbeschichtungen

Maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung im Angebot.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat sicherzustellen:

  • freien Zugang zu den Räumen

  • Strom- und Wasserbereitstellung

  • geeignete Raumtemperatur (mind. 15 °C)

  • trockene und geeignete Untergründe

Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung können Mehrkosten verursachen.

5. Ausführung

Die Ausführung erfolgt nach:

  • anerkannten Regeln der Technik

  • Herstellervorgaben

  • vereinbarter Beschaffenheit

Farbabweichungen im handelsüblichen Rahmen bleiben vorbehalten.

6. Abnahme

Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme.

Erfolgt keine Abnahme, gilt das Werk 12 Werktage nach Mitteilung der Fertigstellung als abgenommen.

7. Vergütung

Sofern nicht anders vereinbart:

  • 40 % Anzahlung bei Auftrag

  • 50 % bei Beginn

  • 10 % nach Abnahme

Rechnungen sind binnen 7 Tagen ohne Abzug fällig.

8. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Die Verjährungsfrist beträgt:

  • 5 Jahre bei Arbeiten an Bauwerken (§ 634a BGB)

Keine Gewährleistung für Schäden durch:

  • unsachgemäße Nutzung

  • falsche Reinigung

  • chemische Überlastung

  • nicht eingehaltene Klimabedingungen

9 Einsatz von Subunternehmern / Meisterbetrieben (BGB)

Der Unternehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen fachlich geeignete und qualifizierte Subunternehmer bzw. in die Handwerksrolle eingetragene Meisterbetriebe einzusetzen.

Die Ausführung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Unternehmers. Vertragspartner des Auftraggebers bleibt ausschließlich der Unternehmer.

Die Abrechnung sämtlicher Leistungen – einschließlich der durch Subunternehmer erbrachten Leistungen – erfolgt über den Unternehmer.

Der Unternehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße und vertragsgemäße Erbringung der Leistungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB).

Ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Subunternehmer wird nicht begründet.

 

10. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.

Bei individuell angefertigten Leistungen (z. B. maßgefertigte Beschichtungssysteme) kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen sein.

Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird bereitgestellt.

11. Haftung

Unbeschränkte Haftung bei:

  • Vorsatz

  • grober Fahrlässigkeit

  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand für Verbraucher ist deren Wohnsitz.

Jenseits des Gewöhnlichen 

für Wand und Boden

Hier beginnt unsere Reise – nicht im Katalog, sondern auf Ihren Oberflächen. Wir gestalten Wände, Decken und Böden, die Atmosphäre schaffen: mit hochwertigen, gestalterischen Malerarbeiten, kreativen Farb- und Materialkonzepten sowie modernen Bodenbelägen. Von der ersten Idee über Bemusterung und Planung bis zur präzisen Ausführung – alles aus einer Hand, mit Premium‑Materialien und viel Liebe zum Detail.

FARBWERK Wand & Boden©

Ritterstrasse 55a

42659 Solingen

Kontakt

0212/ 688 279 60

info@farbwerk-wandundboden.de

Öffnungszeiten

Mo - Do: 8:00 - 16 Uhr

Freitag:  8:00 - 15:00 Uhr

 

Soziale Medien