Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 25.02.2026
Farbwerk Wand & Boden© – eine Marke der Bodenwerk Bauoberflächen Beschichtungen UG (haftungsbeschränkt).
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A) AGB FÜR GEWERBEKUNDEN (VOB/B)
Bodenwerk Bauoberflächen Beschichtungen UG (haftungsbeschränkt)
Ritterstraße 55A, 42659 Solingen
(nachfolgend „Auftragnehmer“)
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Für sämtliche Bauleistungen gilt die VOB/B in der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung als vereinbart.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgrundlage
Vertragsbestandteile sind in folgender Reihenfolge:
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Angebot / Leistungsverzeichnis
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Auftragsbestätigung
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Diese AGB
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VOB/B
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einschlägige DIN-Normen und technische Regelwerke
3. Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere:
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Bodenbeschichtungen (Epoxidharz, PU, PMMA etc.)
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Industrieböden
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Parkhausbeschichtungen
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Untergrundvorbereitung (Schleifen, Fräsen, Kugelstrahlen)
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Maler- und Beschichtungsarbeiten im Innen- und Außenbereich
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Fassadenbeschichtungen
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Markierungsarbeiten
Nicht Bestandteil sind statische, abdichtungstechnische oder brandschutzrechtlich zulassungspflichtige Leistungen, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
4. Ausführung
Die Ausführung erfolgt gemäß:
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anerkannten Regeln der Technik
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Herstellerrichtlinien
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einschlägigen DIN-Normen
Untergründe müssen:
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tragfähig
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trocken
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frei von haftungsmindernden Stoffen
sein.
Restfeuchte, Haftzugwerte oder Ebenheitsanforderungen sind vom Auftraggeber nachzuweisen, sofern nicht ausdrücklich beauftragt.
5. Termine und Fristen
Ausführungsfristen gelten vorbehaltlich:
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rechtzeitiger Freigaben
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gesicherter Baustellenzugänglichkeit
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geeigneter klimatischer Bedingungen
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rechtzeitiger Vorleistungen anderer Gewerke
Behinderungen sind gemäß § 6 VOB/B anzuzeigen.
6. Vergütung
Abrechnung erfolgt:
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nach Aufmaß
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oder gemäß vereinbartem Pauschalpreis
Einheitspreise gelten für die im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Mengen.
Mehr- oder Minderleistungen werden nach § 2 VOB/B abgerechnet.
7. Zusatz- und Nachtragsleistungen
Nicht im Vertrag enthaltene Leistungen sind gesondert zu vergüten.
Nachträge bedürfen der schriftlichen Beauftragung.
8. Abnahme
Die Abnahme erfolgt gemäß § 12 VOB/B.
Wird keine Abnahme verlangt, gilt die Leistung 12 Werktage nach schriftlicher Fertigstellungsanzeige als abgenommen.
Bewertung erfolgt bei üblichem Betrachtungsabstand und diffusem Licht.
9. Gewährleistung
Es gelten die Gewährleistungsfristen gemäß § 13 VOB/B.
Für Beschichtungsarbeiten beträgt die Verjährungsfrist 4 Jahre, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Keine Gewährleistung besteht für Schäden durch:
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nicht eingehaltene Klimabedingungen
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Fremdeinwirkungen
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unsachgemäße Nutzung
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chemische Überlastung außerhalb der Spezifikation
10. Einsatz von Subunternehmern / Meisterbetrieben (VOB)
Der Auftragnehmer ist gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen geeignete und qualifizierte Nachunternehmer bzw. in die Handwerksrolle eingetragene Meisterbetriebe einzusetzen.
Die Ausführung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Auftragnehmers. Vertragspartner des Auftraggebers bleibt ausschließlich der Auftragnehmer.
Die Abrechnung sämtlicher Leistungen – einschließlich der durch Nachunternehmer erbrachten Teilleistungen – erfolgt über den Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für die vertragsgemäße Ausführung der Leistungen gemäß den Bestimmungen der VOB/B wie für eigene Leistungen.
Ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Nachunternehmer wird nicht begründet.
11. Haftung
Der Auftragnehmer haftet:
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unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
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bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
Die Haftung ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Solingen.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
B) AGB FÜR PRIVATKUNDEN (BGB – Werkvertragsrecht)
Bodenwerk Bauoberflächen Beschichtungen UG (haftungsbeschränkt)
Ritterstraße 55A, 42659 Solingen
(nachfolgend „Unternehmer“)
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
Vertragsgrundlage ist das Werkvertragsrecht gemäß §§ 631 ff. BGB.
Die VOB/B wird nicht Vertragsbestandteil.
2. Vertragsabschluss
Angebote sind 30 Tage gültig.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
3. Leistungsumfang
Der Unternehmer erbringt insbesondere:
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Bodenbeschichtungen (Epoxid, PU etc.)
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Designböden
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Parkhaus- und Garagenbeschichtungen
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Untergrundvorbereitung
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Malerarbeiten innen und außen
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Fassadenbeschichtungen
Maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung im Angebot.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen:
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freien Zugang zu den Räumen
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Strom- und Wasserbereitstellung
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geeignete Raumtemperatur (mind. 15 °C)
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trockene und geeignete Untergründe
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung können Mehrkosten verursachen.
5. Ausführung
Die Ausführung erfolgt nach:
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anerkannten Regeln der Technik
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Herstellervorgaben
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vereinbarter Beschaffenheit
Farbabweichungen im handelsüblichen Rahmen bleiben vorbehalten.
6. Abnahme
Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme.
Erfolgt keine Abnahme, gilt das Werk 12 Werktage nach Mitteilung der Fertigstellung als abgenommen.
7. Vergütung
Sofern nicht anders vereinbart:
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40 % Anzahlung bei Auftrag
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50 % bei Beginn
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10 % nach Abnahme
Rechnungen sind binnen 7 Tagen ohne Abzug fällig.
8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Die Verjährungsfrist beträgt:
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5 Jahre bei Arbeiten an Bauwerken (§ 634a BGB)
Keine Gewährleistung für Schäden durch:
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unsachgemäße Nutzung
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falsche Reinigung
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chemische Überlastung
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nicht eingehaltene Klimabedingungen
9 Einsatz von Subunternehmern / Meisterbetrieben (BGB)
Der Unternehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen fachlich geeignete und qualifizierte Subunternehmer bzw. in die Handwerksrolle eingetragene Meisterbetriebe einzusetzen.
Die Ausführung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Unternehmers. Vertragspartner des Auftraggebers bleibt ausschließlich der Unternehmer.
Die Abrechnung sämtlicher Leistungen – einschließlich der durch Subunternehmer erbrachten Leistungen – erfolgt über den Unternehmer.
Der Unternehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße und vertragsgemäße Erbringung der Leistungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB).
Ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Subunternehmer wird nicht begründet.
10. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.
Bei individuell angefertigten Leistungen (z. B. maßgefertigte Beschichtungssysteme) kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen sein.
Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird bereitgestellt.
11. Haftung
Unbeschränkte Haftung bei:
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Vorsatz
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grober Fahrlässigkeit
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Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand für Verbraucher ist deren Wohnsitz.
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FARBWERK Wand & Boden©
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Kontakt
0212/ 688 279 60
info@farbwerk-wandundboden.de
Öffnungszeiten
Mo - Do: 8:00 - 16 Uhr
Freitag: 8:00 - 15:00 Uhr
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